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Bauherrentricks
     
 


Ich beschloss eine Aufstellung zu verfassen, die, die Tricks der Bauherrschaft, um die Leistungen von Bauunternehmern nicht zahlen zu müssen, ein bisschen durchsichtiger macht.
Ausgangssituation:
Es wird ganz normal, einen VOB – Bauvertrag geschlossen, die Bonität des Bauherren geprüft und die Bankgarantie für das Vorhandensein des Geldes liegt bereits vor. Dann geht’s los.

Entsteht im vereinbarten Zeitraum ein neues Bauobjekt und sogar zwischendurch sind einpaar Abschlagszahlungen geflossen.

Jetzt kommt es:
Das Bauobjekt ist fertig, und abgenommen. Der Auftraggeber (Bauherr) aber, hat angeblich kein Geld mehr. Er tut seine bürgerliche Pflicht und meldet Insolvenz an und mit gehobenen Fingern versichert zur Eidesstatt, dass er nichts hat.

Der Bauunternehmer hat in diesem Fall keine Chance mehr, denn sein ganzes Geld steckt in dem Bauobjekt und niemand ist dafür gewachsen dieses Geld wiederzubeschaffen. Grund:

Handwerkerhypothek auf dem Grundstück des Bauherren zu legen und die Beschlagnahmung des Bauobjekts zu beantragen ist aussichtslos, weil plötzlich wird offenbar, dass das Grundstück und das Bauobjekt gehören gar nicht dem Auftraggeber sondern sie gehören entweder seinem Kind, oder seiner Frau, oder einer sonstigen Verwandten. Und mit diesen Personen hat man nun mal keinen Bauvertrag geschlossen, deswegen können auch keine Forderungen geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber seinerseits, bekennt sich für Schuldig und ist gerne bereit sein ganzes Hab und Gut herzugeben. Nämlich nichts.

Die Masche mit der Bankgarantie funktioniert auch nicht, weil der Auftraggeber schaffte teure Einrichtungen und Möbel in so einem Umfang an, dass für die Bausubstanz kein Geld mehr übrig blieb.

Somit ist das Prozessieren überflüssig, der Bauunternehmer darf sämtliche Kosten mit den Gläubigen gegenüber tragen und der Auftraggeber gilt nach wie vor als ein ehrlicher Mensch. Er darf weiter, in seiner Firma unbehelligt arbeiten und sein Unwesen treiben. Denn die Firma gehört nicht mehr Ihm sondern eben seiner Frau oder seinem Kind.

Der Bauunternehmer dagegen darf sämtliche Materialien, Lohnnebenkosten, Finanzamt usw. bezahlen. Wenn er diese Zahlungen nicht leisten kann, dann muss er zunächst Konkurs anmelden und danach wird ihm wegen „Vorenthaltung von Sozialgelder“ zum Beispiel, den Prozess gemacht. Und das kann mit Verurteilung enden.

Der Auftraggeber (Bauherr), kann allerdings wegen Betrug („Vortäuschung von falschen Tatsachen um zu einem Vorteil zu gelangen“), bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden und höchstwahrscheinlich wird er im Gefängnis landen.

Durch diesem kostspieligen Prozessspiel hat aber der Bauunternehmer sein Geld trotzdem nicht wieder. Darüberhinaus, ist, wegen dem Erwerb eines Bauobjekts im Wert von mehrere Millionen, das nicht beschlagnahmt werden kann, jeder Auftraggeber (Bauherr) gerne bereit, einpaar Jahre im Gefängnis zu verbringen.

Das ist eine Tatsache, das heute noch in der Bauwirtschaft problemlos funktioniert und gibt es kein Gesetz um dies einzudämmen.

Um dieses Unheil abzugrenzen oder im Rahmen zu halten, versuchen die Bauunternehmer ihre Abschlagszahlungen häufiger zu stellen. Es ist mittlerweile soweit gekommen, dass vier Mal monatlich Abschlagszahlungen vorgelegt werden. So, dachten die Bauunternehmer, dass wenn der Bauherr nicht zahlt, dann können die Arbeiten eingestellt werden. Nun, das ist nicht so einfach, weil die VOB – Vorschriften ganz andere Regelungen vorsehen.

Sicherlich, die Auftraggeber (Bauherren) aber haben sich auf diese Sache auch ganz gut eingestellt. Nämlich fordern von den Bauunternehmen Abschlagsrechnungen, die mit den Maßstäben von Schlussrechnungen aufgestellt worden sind. Das heißt für den Bauunternehmer, dass er, vier mal monatlich Abschlagsrechnungen vorzulegen muss, die oft einen Umfang von sieben- bis achthundert Seiten haben. Schließlich dann, so lange Abschlagsrechnungen können doch nicht in einer Woche geprüft werden, dafür braucht man mehrere Wochen. So fallen bis am Ende zwei bis drei Zahlungen aus. Bis man sich besinnt, dass der Auftraggeber nicht zahlen kann, hat man bereits eine Forderung von mindestens eine Million offen.

Ich habe im Stehgreif einpaar von den üblichen Situationen beschrieben und habe vor, mit der Zeit, diese Liste, mit den neuesten Erfindungen „um nicht zahlen zu müssen“ der Bauherrschaft, zu ergänzen.

Bei dem Einfallsreichtum der Bauherrschaften kann allerdings diese Liste wirklich lang und heiter werden.


Verfasst, am 17.09.2007

Schlussvermerk: Es ist ziemlich seltsam, dass sich Bauherren, ohne zu zahlen, unbestraft Paläste bauen dürfen und die arme Handwerker, die nicht selten zwölf Stunden am Tag arbeiten, dürfen dafür die härte des Gesetzes spüren. Auf diese Sache habe noch keine wirkliche Antwort gefunden.

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